Online-Seminar: Starke Patientenrechte trotz Betreuung
Eine Gesetzesnovelle ermöglicht Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung - trotz Betreuung - eine weitgehend selbstständige Rechtsausübung. Und das schon seit 1992! Dennoch ist zu beobachten, dass medizinisches und pflegerisches Personal oftmals unbeirrt nach den Regeln des seit langem abgeschafften Entmündigungsrechts weiterarbeitet. Durch diese Praxis drohen eigentlich erhebliche haftungsrechtliche Folgen, und zwar wegen fehlerhafter Einwilligungen oder sogar wegen dem Vorliegen strafbarer Zwangsbehandlungen oder Freiheitsberaubungen. Nur weil auch die meisten Angehörigen der geistig Beeinträchtigten die „neuen“ Rechtsvorschriften nicht kennen, bleiben Strafanzeigen und Schmerzensgeldforderungen zumeist aus. Auf der einen Seiten werden Betreuungsmaßnahmen viel zu oft zu…continue reading →