All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)
für Inhouse-Semi­na­re, Vorträge

1. Vertragsgegenstand

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die Durch­füh­rung eine vom gesund­heits­recht­li­chen Fort­bil­dungs­in­sti­tut PWG-Semi­na­re Prof. Dr. Groß­kopf, Sali­er­ring 48, 50677 Köln, Deutsch­land – nach­fol­gend Anbie­ter genannt – ange­bo­te­nen und beim Kun­den durch­ge­führ­ten Ver­an­stal­tung (= Inhouse-Semi­nar oder Vortrag).

2. Zustandekommen des Vertrages

Mit dem Zugang der Auf­trags­be­stä­ti­gung beim Kun­den kommt das Ver­trags­ver­hält­nis zustande.

3. Honorar, Zahlungsbedingungen

Mit Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung wird das Hono­rar fäl­lig. Der Kun­de erhält hier­zu eine Rech­nung. Das Hono­rar umfasst die Semi­nar-/Vor­trags­grund­ge­bühr, Fahrt­kos­ten (der­zeit 0,30 Euro pro gefah­re­nem Kilo­me­ter) sowie even­tu­ell anfal­len­de Über­nach­tungs­kos­ten. Eine ange­mes­se­ne Über­nach­tungs­mög­lich­keit für den Refe­ren­ten kann ggf. durch den Kun­den gestellt wer­den. Das Hono­rar ist als Net­to­preis aus­ge­wie­sen zuzüg­lich der jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Die Zah­lung des Hono­rars erfolgt unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer per Bank­über­wei­sung an die in der Rech­nung auf­ge­führ­te Bankverbindung.

Bucht ein Kun­de ein Paket von mehr als 5 bzw. mehr als 10 Inhouse-Semi­na­ren pro Kalen­der­jahr, und kommt die­ses auch zur Durch­füh­rung, wird ein Rabatt gewährt. Die­ser beträgt 100,– Euro (ab 5 Semi­na­ren) bzw. 150,– Euro (ab 10 Semi­na­ren) für jedes durch­ge­führ­te Semi­nar. Der Rabatt wird mit dem letz­ten im Kalen­der­jahr statt­fin­den­den Semi­nar verrechnet.

4. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsunterlagen

Die maxi­ma­le Teil­neh­mer­zahl eines Inhouse-Semi­nars ist in Abhän­gig­keit des Semi­nar­in­halts auf bis zu 30 Per­so­nen begrenzt. Die maxi­ma­le Teil­neh­mer­zahl ist in der Auf­trags­be­stä­ti­gung aus­ge­wie­sen. Spä­tes­tens eine Woche vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn teilt der Kun­de dem Anbie­ter die tat­säch­li­che Anzahl der Teil­neh­mer der Ver­an­stal­tung mit. Die Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen (Skrip­te) wer­den vom Anbie­ter an den Kun­den als PDF-Datei über­mit­telt und sind von die­sem an die Teil­neh­mer wei­ter­zu­rei­chen. Das Urhe­ber­recht ver­bleibt beim Anbieter.

5. Rücktritt, Umbuchung

Der Anbie­ter ist bei Rück­tritt oder Umbu­chung schrift­lich zu infor­mie­ren. Für die Frist­be­rech­nung ist der Zugang (Post­ein­gangs­da­tum) beim Ver­an­stal­ter ausschlaggebend.

Im Fal­le der Nicht­durch­füh­rung einer Ver­an­stal­tung bzw. eines Rück­tritts von der Buchung einer Ver­an­stal­tung wird eine Rück­tritts­ge­bühr in Höhe der gesam­ten Semi­nar-/Vor­trags­grund­ge­bühr als Aus­fall­ent­schä­di­gung erhoben.

Eine ter­min­li­che Umbu­chung kann ohne die Ent­ste­hung zusätz­li­cher Kos­ten nur ein­ma­lig erfol­gen. Die ter­min­li­che Neu­fest­set­zung der Ver­an­stal­tung muss spä­tes­tens vier Wochen vor dem ursprüng­lich bestä­tig­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min vor­ge­nom­men wor­den sein. Der neu fest­ge­setz­te Ver­an­stal­tungs­ter­min muss dar­über hin­aus inner­halb von zwei Mona­ten nach dem ursprüng­lich bestä­tig­ten Semi­nar­ter­min durch­ge­führt wor­den sein.

6. Änderungen

Der Anbie­ter behält sich dar­über hin­aus das Recht vor, bei Ver­hin­de­rung eines Refe­ren­ten einen Ersatz­re­fe­ren­ten zu stel­len. Ansprü­che des Kun­den ent­ste­hen hier­aus nicht.

7. Datenschutz

Bei Anbah­nung, Abschluss, Abwick­lung und Rück­ab­wick­lung eines Ver­tra­ges wer­den vom Anbie­ter Daten im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen erho­ben, gespei­chert und verarbeitet.

Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die der Kun­de z.B. bei einer Bestel­lung mit­teilt (z.B. Name, Kon­takt­da­ten, Tele­fon­num­mer) wer­den nur zur Kor­re­spon­denz mit dem Kun­den ver­wen­det. Der Anbie­ter ver­si­chert, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den, es sei denn, dass der Anbie­ter dazu gesetz­lich ver­pflich­tet wäre oder der Kun­de hier­zu vor­her aus­drück­lich ein­ge­wil­ligt hat. Soweit der Anbie­ter zur Durch­füh­rung und Abwick­lung von Ver­ar­bei­tungs­pro­zes­sen Dienst­leis­tun­gen Drit­ter in Anspruch nimmt, wer­den die Bestim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes eingehalten.

Soll­te der Kun­de mit der Spei­che­rung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr ein­ver­stan­den oder die­se unrich­tig gewor­den sein, wird der Anbie­ter auf eine ent­spre­chen­de Wei­sung hin im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen die Löschung, Kor­rek­tur oder Sper­rung der Daten ver­an­las­sen. Auf Wunsch erhält der Teil­neh­mer unent­gelt­lich Aus­kunft über alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die der Anbie­ter über ihn gespei­chert hat. Bei Fra­gen zur Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung oder Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Kun­den­da­ten, für Aus­künf­te, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten ist der Anbie­ter wie folgt zu kon­tak­tie­ren: PWG-Semi­na­re, Sali­er­ring 48, 50677 Köln, Deutsch­land, Tele­fax: +49 (0) 221 95 15 84–1, E‑Mail: info@pwg-seminare.de.

8. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist Köln sofern der Teil­neh­mer nicht Ver­brau­cher, son­dern Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen oder pri­va­ten Rechts, oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist.

9. Salvatorische Klausel

Soll­te eine Bestim­mung die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen davon nicht berührt. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, anstel­le einer unwirksamen

Stand: Juni 2020