Vol­ker Groß­kopf stu­dier­te an der Rhei­ni­schen Fried­rich-Wil­helms-Uni­ver­si­tät in Bonn. Sei­ne bei­den juris­ti­schen Staats­examen leg­te er 1989 und 1993 ab. Im Jahr 1998 folg­te die Pro­mo­ti­on zum Doc­tor iuris mit einer Arbeit über die Ver­trags­frei­heit nicht-markt­be­herr­schen­der Unter­neh­men bei der Netz­zu­sam­men­schal­tung im Mobilfunkbereich.

Sein beruf­li­cher Wer­de­gang beinhal­tet Tätig­kei­ten für den Deut­schen Bun­des­tag sowie die Lei­tung der Abtei­lung Inter­con­nec­tion Con­trac­ting der E‑Plus Mobil­funk GmbH (heu­te: Tele­fó­ni­ca). Par­al­lel dazu wand­te er sich zuneh­mend dem brei­ten Feld des Gesund­heits­rechts zu. Dabei war es ein frü­hes Anlie­gen Groß­kopfs, die spe­zi­el­len Rechts­pro­ble­ma­ti­ken des Gesund­heits­we­sens, wie bei­spiels­wei­se die Fra­ge der Pati­en­ten­au­to­no­mie, das Pfle­ge- und Arzt­haf­tungs­recht oder die Ster­be­hil­fe, auch dem Nicht-Juris­ten ver­ständ­lich zu machen. Zahl­rei­che Ver­öf­fent­li­chun­gen sowie die Grün­dung des eige­nen Fort­bil­dungs­in­sti­tu­tes PWG-Semi­na­re im Jah­re 1993 sind Kenn­zei­chen die­ser Philosophie.

2001 über­nahm Groß­kopf den Lehr­stuhl für Rechts­wis­sen­schaf­ten im Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen an der Katho­li­schen Hoch­schu­le Nord­rhein-West­fa­len (ehe­mals: Katho­li­sche Fach­hoch­schu­le NW), Abtei­lung Köln. Arbeits­schwer­punk­te sind u.a. die haf­tungs­recht­li­che Pro­blem­stel­lung des Pfle­ge­per­so­nals in straf- und zivil­recht­li­cher Hin­sicht sowie die arbeits­recht­li­che Son­der­si­tua­ti­on des Pfle­ge­per­so­nals. Seit Sep­tem­ber 2005 hat­te er dar­über hin­aus das Amt des Dekans, seit 2007 das des Pro­de­kans für den Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen inne.

2003 grün­de­te Prof. Dr. Vol­ker Groß­kopf zusam­men mit Micha­el Schanz den G&S‑Verlag. Seit­dem gibt Groß­kopf erfolg­reich die juris­ti­sche Fach­zeit­schrift Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen heraus.