Volker Großkopf studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Seine beiden juristischen Staatsexamen legte er 1989 und 1993 ab. Im Jahr 1998 folgte die Promotion zum Doctor iuris mit einer Arbeit über die Vertragsfreiheit nicht-marktbeherrschender Unternehmen bei der Netzzusammenschaltung im Mobilfunkbereich.
Sein beruflicher Werdegang beinhaltet Tätigkeiten für den Deutschen Bundestag sowie die Leitung der Abteilung Interconnection Contracting der E‑Plus Mobilfunk GmbH (heute: Telefónica). Parallel dazu wandte er sich zunehmend dem breiten Feld des Gesundheitsrechts zu. Dabei war es ein frühes Anliegen Großkopfs, die speziellen Rechtsproblematiken des Gesundheitswesens, wie beispielsweise die Frage der Patientenautonomie, das Pflege- und Arzthaftungsrecht oder die Sterbehilfe, auch dem Nicht-Juristen verständlich zu machen. Zahlreiche Veröffentlichungen sowie die Gründung des eigenen Fortbildungsinstitutes PWG-Seminare im Jahre 1993 sind Kennzeichen dieser Philosophie.
2001 übernahm Großkopf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (ehemals: Katholische Fachhochschule NW), Abteilung Köln. Arbeitsschwerpunkte sind u.a. die haftungsrechtliche Problemstellung des Pflegepersonals in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht sowie die arbeitsrechtliche Sondersituation des Pflegepersonals. Seit September 2005 hatte er darüber hinaus das Amt des Dekans, seit 2007 das des Prodekans für den Fachbereich Gesundheitswesen inne.
2003 gründete Prof. Dr. Volker Großkopf zusammen mit Michael Schanz den G&S‑Verlag. Seitdem gibt Großkopf erfolgreich die juristische Fachzeitschrift Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen heraus.