Reform des Betreuungsrechts – wegen großer Nachfrage 3 zusätzliche Seminartermine
Nachdem der erste Termin des Online-Seminares zum Thema Reform des Betreuungsrechts (Start: 1. Januar 2023) so eine große Nachfrage hatte, haben wir uns entschieden, die Seminare an weiteren Terminen nachzuholen.
Am 23.08. oder am 03.11. von 09:00 – 14:00 Uhr, bzw. am 07.12. von 14:00 – 19:00 Uhr erfahren Sie bei Herrn RA Klein alles Wissenswerte zu den zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Neuerungen des Betreuungsrechts und des Ehegattenvertretungsrechts. Erstmals kommt ein Vertretungsecht für Ehegatten. Dies aber nur für medizinische Entscheidungen – und auch nur für 6 Monate. Und der hierzu neue § 1358 BGB enthält enorme sprachliche Unschärfen, aus denen Totschlagsverfahren(!) gegen Ehegatten und Ärzte geradezu vorgezeichnet sind.
Und übrigens: zum kommenden § 1358 BGB plant unser Referent für Sommer 2022 den Aufsatz: „Bundesregierung leitet mit § 1358 BGB eine Handlungsvorlage zum Totschlag (durch Unterlassung)“. Wenn Sie sich diesbezüglich in Medizin + Pflege nicht wegen Beihilfe schuldig machen wollen, empfehlen wir Ihnen dieses Online-Seminar.
Die Teilnahme an dem Seminar Betreuungsrecht kostet pro Person 99 Euro (zzgl. MwSt.)
Anmelden können Sie sich entweder hier über unsere Seite oder direkt über XING. Ebenfalls ist eine Anmeldung per Mail möglich. Senden Sie uns dafür einfach Ihren Namen, Ihren Wunschtermin und Ihre Rechnungsadresse an info@pwg-seminare.de.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!