Reform des Betreuungsrechts – wegen großer Nachfrage 3 zusätzliche Seminartermine

Nach­dem der ers­te Ter­min des Online-Semi­na­res zum The­ma Reform des Betreu­ungs­rechts (Start: 1. Janu­ar 2023) so eine gro­ße Nach­fra­ge hat­te, haben wir uns ent­schie­den, die Semi­na­re an wei­te­ren Ter­mi­nen nachzuholen.

Am 23.08. oder am 03.11. von 09:00 – 14:00 Uhr, bzw. am 07.12. von 14:00 – 19:00 Uhr erfah­ren Sie bei Herrn RA Klein alles Wis­sens­wer­te zu den zum 01.01.2023 in Kraft tre­ten­den Neue­run­gen des Betreu­ungs­rechts und des Ehe­gat­ten­ver­tre­tungs­rechts. Erst­mals kommt ein Ver­tre­tungs­echt für Ehe­gat­ten. Dies aber nur für medi­zi­ni­sche Ent­schei­dun­gen – und auch nur für 6 Mona­te. Und der hier­zu neue § 1358 BGB ent­hält enor­me sprach­li­che Unschär­fen, aus denen Tot­schlags­ver­fah­ren(!) gegen Ehe­gat­ten und Ärz­te gera­de­zu vor­ge­zeich­net sind. 

Und übri­gens: zum kom­men­den § 1358 BGB plant unser Refe­rent für Som­mer 2022 den Auf­satz: „Bun­des­re­gie­rung lei­tet mit § 1358 BGB eine Hand­lungs­vor­la­ge zum Tot­schlag (durch Unter­las­sung)“. Wenn Sie sich dies­be­züg­lich in Medi­zin + Pfle­ge nicht wegen Bei­hil­fe schul­dig machen wol­len, emp­feh­len wir Ihnen die­ses Online-Seminar.

Der erste der drei zusätzlichen Termine zum Seminar Betreuungsrecht findet im August statt
Der ers­te der drei zusätz­li­chen Ter­mi­ne zum Semi­nar Betreu­ungs­recht fin­det im August statt

Die Teil­nah­me an dem Semi­nar Betreu­ungs­recht kos­tet pro Per­son 99 Euro (zzgl. MwSt.)

Anmel­den kön­nen Sie sich ent­we­der hier über unse­re Sei­te oder direkt über XING. Eben­falls ist eine Anmel­dung per Mail mög­lich. Sen­den Sie uns dafür ein­fach Ihren Namen, Ihren Wunsch­ter­min und Ihre Rech­nungs­adres­se an info@pwg-seminare.de.

Wir freu­en uns auf Ihre Anmeldung!