Online-Seminar:  Starke Patientenrechte trotz Betreuung

Eine Gesetzesnovelle ermöglicht Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung – trotz Betreuung – eine weitgehend selbstständige Rechtsausübung. Und das schon seit 1992!

Den­noch ist zu beob­ach­ten, dass medi­zi­ni­sches und pfle­ge­ri­sches Per­so­nal oft­mals unbe­irrt nach den Regeln des seit lan­gem abge­schaff­ten Ent­mün­di­gungs­rechts wei­ter­ar­bei­tet. Durch die­se Pra­xis dro­hen eigent­lich erheb­li­che haf­tungs­recht­li­che Fol­gen, und zwar wegen feh­ler­haf­ter Ein­wil­li­gun­gen oder sogar wegen dem Vor­lie­gen straf­ba­rer Zwangs­be­hand­lun­gen oder Freiheitsberaubungen. 

Nur weil auch die meis­ten Ange­hö­ri­gen der geis­tig Beein­träch­tig­ten die „neu­en“ Rechts­vor­schrif­ten nicht ken­nen, blei­ben Straf­an­zei­gen und Schmer­zens­geld­for­de­run­gen zumeist aus.

Auf der einen Sei­ten wer­den Betreu­ungs­maß­nah­men viel zu oft zu spät oder feh­ler­haft ein­ge­lei­tet. Bei­spiels­wei­se weil man den Ange­hö­ri­gen Rech­te zuge­steht, die im Regel­fall über­haupt nicht exis­tie­ren. Oder weil man die Befug­nis­se von Betreu­ern maß­los über­schätzt. Das hat zur Fol­ge, dass vie­le Pfle­ge- und Betreu­ungs­ver­trä­ge schluss­end­lich rechts­un­wirk­sam sind und es im Zuge der Ver­sor­gung zu unzu­läs­si­gen (Zwangs-) Behand­lun­gen oder Frei­heits­be­rau­bun­gen kommt. 

Ande­rer­seits sind Que­re­len mit Betreu­ern und Ange­hö­ri­gen oft auch über­flüs­sig. Denn vie­le Pfle­ge- und Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen kön­nen – oder müs­sen sogar (!) statt mit dem Betreu­er mit den Betreu­ten abge­spro­chen und von die­sem bewil­ligt werden!

Justizia, auch bei der Betreuung wichtig
Jus­ti­zia

Ler­nen Sie in unse­rem Online-Semi­nar die abge­stuf­ten Regeln des Betreu­ungs- und Voll­machts­rechts rich­tig ken­nen und schüt­zen Sie Ihre Ein­rich­tung vor unwirk­sa­men Ver­trä­gen sowie vor Schadensersatzforderungen. 

Und schüt­zen Sie sich und Ihre Mit­ar­bei­ter vor per­sön­li­cher(!) straf­recht­li­cher Haf­tung wegen Zwangs­be­hand­lung oder wegen unzu­läs­si­ger Freiheitsentziehung.

Die Ver­an­stal­tung fin­det am 29.06.2020 um 20:00 Uhr statt. Das Online-Semi­nar dau­ert ca. 1,15 Stun­den. Anmel­dun­gen sind sowohl tele­fo­nisch unter der 0221/95 15 84 0, per Mail unter info@pwg-seminare.de als auch direkt bei XING möglich.

Wir freu­en uns, Sie bei unse­rem Online-Semi­nar zum The­ma “Star­ke Pati­en­ten­rech­te trotz Betreu­ung” zu begrüßen!

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