Zum inzwischen siebten Mal luden der Deutsche Pflegeverband (DPV) und das Fortbildungsinstitut PWG-Seminare zum Pflegerechtssymposium in Köln-Deutz ein.
Seit der Einführung des „Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege“ sind zunehmend Aktivitäten zur Umsetzung in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu beobachten. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen, da zeitgleich auch die rechtliche Relevanz des Themas „Sturz“ enorm zugenommen hat.
Interessante Themen, kompetente Referenten und ansprechende Tagungsorte unter einen Hut zu bringen ist erfahrungsgemäß nicht leicht. Und ist der Gegenstand einer Pflegetagung nicht dem eigentlichen Dienst am Menschen, sondern der ungeliebten „Begleittätigkeit“ Dokumentation gewidmet, wird es noch schwieriger.
Nur gemeinsam, interdisziplinär und ohne „Das habe ich schon immer so gemacht“-Argumente kann Patienten mit chronischen Wunden geholfen werden. Diese Aufgabenstellung diskutierten beim 3. Kölner Symposium des Pflegerechts renommierte Medizin-, Rechts- und Pflege-Experten sowie Vertreter der Krankenkassen und ihrer Medizinischen Dienste (MDK) in Köln.