Miteinander reden – zum Wohle der Patienten
Nur gemeinsam, interdisziplinär und ohne “Das habe ich schon immer so gemacht”-Argumente kann Patienten mit chronischen Wunden geholfen werden. Diese Aufgabenstellung diskutierten beim 3. Kölner Symposium des Pflegerechts renommierte Medizin‑, Rechts- und Pflege-Experten sowie Vertreter der Krankenkassen und ihrer Medizinischen Dienste (MDK) in Köln.
Fast 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich über den neuesten Stand der Wundversorgung zu informieren und mit den Referenten ihre Fragen im Plenum zu erörtern.
Die Patientenfürsorge und die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen standen im Vordergrund der Veranstaltung. Statistiken belegen, dass das Wundmanagement eine Schwachstelle darstellt – auch in punkto Finanzen: 4 Mio. Menschen leiden an chronischen Wunden, für deren Behandlung 8 bis 9 Mrd. Euro im Jahr aufgewendet werden müssen – Tendenz steigend.
“Dekubitusprophylaxe ist nicht verordnungsfähig”, erklärte Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV). Etwa 800.000 Patienten seien jährlich von dem Problem Dekubitus betroffen.
Prof. Dr. Volker Großkopf von der Katholischen Fachhochschule Köln erklärte den hinsichtlich Wundversorgung und ‑behandlung komplizierten und komplexen Haftungsbereich zwischen Arzt und Pflegekraft. Während der Arzt für die ordnungsgemäße Diagnose sowie die Delegation der entsprechenden Maßnahmen haftet, steht die Pflegekraft für die sach- und fachgerechte Durchführung in haftungsrechtlicher Verantwortung. Handelt sie wider besseres Wissen, kann sie haftungsrechtlich belangt werden. Ein Problem dabei sei allerdings, so Großkopf, dass es in der Wundversorgung keine verbindlichen Standards existierten.
“Einen Dualismus zwischen Ärzten und den Wundspezialisten aus der Pflege darf es nicht geben”, forderte Dr. Hartmut Steffens. Gleichzeitig räumte er jedoch ein, dass seitens der Ärzte der Versorgung und Behandlung von chronischen Wunden lange Zeit nicht die ihr zukommende Aufmerksamkeit beigemessen wurde. Kein Wunder also, dass der Pflegebereich diesen medizinischen Sektor für sich erarbeitete und entsprechende Kompetenz beanspruchte.
Die rechtliche Lage der Pflegekraft beleuchtete Uschi Laag, Diplomandin der Katholischen Fachhochschule Köln. Problematisch sei die Situation vor allem in der Altenpflege, da es hier kein ärztliches Weisungsrecht gibt. Dies entbindet jedoch nicht von der zivil- und strafrechtlichen Haftung – eine recht schwierige Position für das Pflegepersonal.
Dr. Elke Mohr vom Medizinischen Dienst Hamburg referierte über die Stellung sowie die Möglichkeiten des MDK. Er kann nur im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen tätig werden – und er entscheidet nach Aktenlage. Zugleich darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Empfehlungen des MDK für den behandelnden Arzt nicht bindend sind.
Für Werner Sellmer, Fachapotheker für klinische Pharmazie, stellt die chronische Wunde ein eigenes Krankheitsbild dar. Daher darf Wundversorgung und ‑behandlung nicht mit Verzweiflungstherapien und drastischen Wirkstoffen arbeiten, sondern muss vielmehr ein feingliedriges Wundmanagement anbieten. Was genau das ist, steht allerdings bislang nicht fest. Leitlinien existieren nicht, und eine lokale Wundfibel, wie sie der Landesbetrieb Krankenhäuser in Hamburg erarbeitet hat, hilft nur partiell.
Dr. Hartmut Steffens fordert einen positiven Skeptizismus, der eigentlich für alle Bereiche des Gesundheitswesens gilt. “Wir irren uns empor”, zitierte er den Philosophen und Wissenschaftstheoretiker Karl Popper.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.