Rechtsseminar Fixierungen/FEM
Inhalt
Die rechtlichen Hintergründe verstehen und dadurch im Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) sowie mit Angehörigen, Betreuern, Krankenkassen und Medizinischem Dienst sicher sein.
Pflegekräfte und Ärzte – nicht nur im Bereich der Psychiatrie und der Altenpflege – stehen immer wieder vor dem Problem, unruhige, verwirrte oder sturzgefährdete Patienten und Bewohner ruhigstellen oder absichern zu müssen.
Medikamente, Fixierungen, Bettgitter, Gurte oder ähnliche Maßnahmen stellen das scheinbar sicherste Mittel dar, um Fremd- und Eigengefährdungen – vor allem Sturzgefahren – zu begegnen. Demgegenüber zeigen Artikel in Fachzeitschriften, Berichte in der Presse und praktische Monierungen von Richtern, Medizinischem Dienst (MDK) und Heimaufsicht beständig das Problem von unzulässigen Freiheitsberaubungen auf.
Der DNQP-Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“, Projekte wie „ReduFix“®, Richtermodelle wie der „Werdenfelser Weg“ sowie das Straf- und das Betreuungsrecht wollen sämtliche Fixierungen vermieden sehen. Auf der anderen Seite kann ein infolge eines Sturzereignisses erlittener Oberschenkelhalsbruch schnell Schadensersatzforderungen von gut 100.000,– Euro gegen die Einrichtung sowie gegen das pflegerische und medizinische Personal erzeugen.
Unser Referent entwirrt das schizophrene Geflecht und zeigt die unterschiedlichen Strukturen des Straf‑, Betreuungs- und Schadensersatzrechts im Bereich der Schutzfixierungen auf und vermittelt Klarheit und Rechtssicherheit darüber unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Fixierung verboten bzw. zulässig und wann sie sogar verpflichtend geboten ist.
[Download nicht gefunden.]Zielgruppe
Ärzte, Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte, Qualitätsbeauftragte, Stationsleitungen, Wohnbereichsleitungen
Referent
Hubert Klein
Veranstaltungsort
Köln
Veranstaltungszeit
12.10.2017
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