Patienten in die Krankenhaushygiene einbeziehen – Fachleute diskutieren neue Ansätze zur Infektionsprävention
“Eine Sicherheitskultur können wir nur erreichen, wenn die Hygiene zur Chefsache gemacht wird.” Mit diesem klaren Appell hat der renommierte Greifswalder Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Axel Kramer auf dem JuraHealth Congress in Köln vor rund 250 Teilnehmern die Bedeutung verstärkter Bemühungen um mehr Infektionsschutz in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen unterstrichen.
Circa 90% der exogenen Infektionen werden über die Hände übertragen, etwa ein Drittel davon wäre bei entsprechenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen vermeidbar. Angesichts dieser Zahlen riet Kramer zu einer besonderen Konzentration auf die Händehygiene. Er empfahl zudem, hierbei auch die Patienten intensiv einzubinden. In der Uniklinik Greifswald würden diese mit Hilfe eines Informationsblattes dazu aufgefordert, ebenfalls die Händedesinfektionsspender oder bereitgestellte Desinfektionstücher für die Sanitärbereiche zu nutzen. “Die Patienten sind begeistert, fühlen sich sicher und gut aufgehoben”, resümierte Kramer.
Prof. Dr. Martin Exner von der Universität Bonn und Vorsitzender der Desinfektionsmittelkommission der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) unterstützte diese Aussage. An den Beispielen der nosokomialen Infektionswellen in Mainz, Bremen und Leipzig verdeutlichte er die Komplexität des Themas Infektionsschutz. Seine Schwerpunkte setzte Exner in der besorgniserregenden Ursachenbeschreibung der Zunahme von antibiotikaresistenten Erregern und den erforderlichen Grundlagen für die Regulierung der Infektionsrisiken. Exners Kernaussage war unmissverständlich: “Den Risikofaktoren kann in der Zukunft nur durch den geordneten Aufbau von krankenhaushygienischen Strukturen getrotzt werden”.
Wie sensibel Patienten inzwischen für Hygienethemen sind, berichtete der Vorsitzende Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Wolfgang Frahm. Immer wieder führten Hygienemängel zu einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Die Ausgangslage in einer gerichtlichen Auseinandersetzung sei für den Patienten jedoch prozessual ungünstig. Mögliche Beweiserleichterungen hängen vom festgestellten Sachverhalt ab: Rührt die Infektionsquelle aus der Klinik, erfährt der Patient Verfahrensvorteile wegen der Prinzipien des “voll beherrschbaren Organisationsbereiches”. Steht hingegen nicht fest, dass die Infektionsquelle aus dem Klinikbereich stammt, können nur Nachweise über Dokumentationsversäumnisse, das Abweichen von Hygienestandards oder der Beleg eines groben Behandlungsfehlers dem Patienten eine Vergünstigung der Beweislage versprechen.
Robert Schrödel von der Pioneer Medical Devices AG knüpfte an diese Aussage an. Auch er hat die Beweisnot der Krankenhäuser erkannt. Schrödel stellte in seinem Vortrag auf die Beweislastregeln der § 23 Absatz 3 IfSG und des § 630h BGB ab. Die hiernach erforderliche lückenlose Beweisführung könne mit dem IT-gestützten System “Sancura” für den kritischen Bereich der Händedesinfektion gerichtsfest dokumentiert werden.
Wolfgang Graf von Ballestrem lenkte die Aufmerksamkeit der Besucher auf den komplexen, abteilungsübergreifenden Prozessablauf der Bettenaufbereitung. Neben den Aspekten der Wirtschaftlichkeit spiele auch die Hygiene in der Bettenversorgung eine herausragende Rolle für den Infektionsschutz. Die Entscheidung für ein prozessoptimiertes Management von Krankenhausbetten sei zwar prima vista ökonomisch getrieben. Bei genauer Betrachtung berge die Strukturierung der Bettenlogistik für die Einrichtungen jedoch auch ein hygienerelevantes Optimierungspotenzial.
Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamtes Köln, verdeutlichte das Hygieneproblem anhand von zahlreichen Beispielen aus der Prüfpraxis. Entscheidend für eine gute Hygienequalität sei aber nicht nur die Leistung der einzelnen Einrichtung, der Infektionsschutz hängt auch von der strukturierten Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinweg ab. Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), stellte in diesem Zusammenhang an die Politik die Forderung nach der Aufstellung eines hinreichenden Personalschlüssels. Hygiene ist ein personalintensives Geschäft, so der Vertreter der Patienteninteressen.
Dass sich Anstrengungen im Bereich der Hygiene für Kliniken auch wirtschaftlich lohnen können, stellte Dr. Jan Helfrich, Vorstandsreferent der DAK, in seinem Schlussvortrag heraus. Aus Sicht des drittgrößten Kostenträgers erklärte er den strukturierten Infektionsschutz zu einem Standard, der für eine qualitativ angemessene Versorgung erwartet werden könne und ohne Mehrkosten zu organisieren sei.
Der JHC 2014 wird sich am 15. Mai kommenden Jahres in Köln mit der Mobilität von Patientinnen und Patienten sowie den damit verbundenen Risiken und Lösungsansätzen beschäftigen.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.