Online-Seminar: Die kapitalen Rechtsirrtümer im Umgang mit geistig Schwachen und Notfallpatienten
Thematischer Hintergrund
Es droht unnötige Haftung für Pflege- und Arztfehler weil
Betreuungen immer wieder zu spät eingeleitet werden.
Denn die Befugnisse von Angehörigen werden meist völlig
überschätzt (so gibt es beispielsweise kein Unterschriftsrecht
der Ehegatten oder gar der Kinder!). Auch die strengen
Regeln zur Vorsorgevollmacht sind oftmals unbekannt.
Hieraus resultieren beständig unwirksame Heim- und
Behandlungsverträge sowie fehlerhafte Einwilligungserklärungen
– und im Gefolge dann rechtswidrige Beschränkung
von Patienten und Bewohnern. Aus Sicht der
Behandelnden bzw. Versorgenden erscheint es insofern
schlicht „gut“, dass auch die Angehörigen meist ebenso
fehlerhaft denken: Allein aus diesem Grund werden regelmäßig
keine Strafanzeigen gestellt!
Andererseits sind Querelen mit Betreuern und Angehörigen
in den meisten Fällen überflüssig. Denn viele Pflegeund
Verwaltungsentscheidungen können (oder müssen
sogar!) – statt mit den Betreuern – mit den Betreuten abgesprochen
werden. Unter Betreuung Stehende sind nicht
per se geschäftsunfähig. In sehr vielen Fällen steht der
Wille eines unter Betreuung Stehenden über dem Willen
des Betreuers!
Rechtsprobleme treten oft mehr oder weniger zufällig
zutage, nach Stürzen, nach einem Weglaufen oder bei unzulässigen
Wünschen von Betreuern zum Behandlungsabbruch.
Und dann zeigt sich oft, dass die Kette der vorangegangenen
Fehler nicht mehr zu schließen ist.
Die Inhalte
- Nötiges Basiswissen zu den starken Patientenrechten.
- Voraussetzungen für eine Entscheidungsbefugnis der Betreuer/Angehörigen.
- Grenzen der „Entscheidungsgewalt“ trotz angeordneter Betreuung.
- Fälle der zwingenden Mitwirkung des Betreuungsgerichts.
- Eigene Einwilligungsfähigkeit des Patienten trotz geistiger Beeinträchtigung.
- Fälle von Vorrang des Willens des Betreuten vor dem Willen des Betreuers.
- Praxisfälle und Fehler bei der Zwangsbehandlung und Patientenverfügung.
Referent
Hubert Klein ist Rechtsanwalt, Dozent und Fachautor im Gesundheitsrecht.
Lehrbeauftragter an der Katholischen Hochschule NRW (Fachbereich Gesundheitswesen, Köln), der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf und der Hochschule für Gesundheit (hsg) Bochum.
Wie?
Mit dem Code, den wir Ihnen als angemeldete/r Teilnehmerin bzw. Teilnehmer übermitteln, können Sie am Online-Seminar von jedem gewünschten Ort aus teilnehmen, Feedback geben, Fragen stellen sowie an den Abstimmungen teilnehmen.
Noch nie war es so einfach und bequem ganz vorne dabei zu sein!
Die Veranstaltung findet am 09.09.2020 um 18:00 Uhr statt. Anmeldungen sind sowohl telefonisch unter der 0221/95 15 84 0, per Mail unter info@pwg-seminare.de als auch direkt bei XING möglich.
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