Online-Seminar: Die kapitalen Rechtsirrtümer im Umgang mit geistig Schwachen und Notfallpatienten

Thematischer Hintergrund

Es droht unnö­ti­ge Haf­tung für Pfle­ge- und Arzt­feh­ler weil
Betreu­un­gen immer wie­der zu spät ein­ge­lei­tet wer­den.
Denn die Befug­nis­se von Ange­hö­ri­gen wer­den meist völ­lig
über­schätzt (so gibt es bei­spiels­wei­se kein Unter­schrifts­recht
der Ehe­gat­ten oder gar der Kin­der!). Auch die stren­gen
Regeln zur Vor­sor­ge­voll­macht sind oft­mals unbekannt.

Hier­aus resul­tie­ren bestän­dig unwirk­sa­me Heim- und
Behand­lungs­ver­trä­ge sowie feh­ler­haf­te Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen
– und im Gefol­ge dann rechts­wid­ri­ge Beschrän­kung
von Pati­en­ten und Bewoh­nern. Aus Sicht der
Behan­deln­den bzw. Ver­sor­gen­den erscheint es inso­fern
schlicht „gut“, dass auch die Ange­hö­ri­gen meist eben­so
feh­ler­haft den­ken: Allein aus die­sem Grund wer­den regel­mä­ßig
kei­ne Straf­an­zei­gen gestellt!

Ande­rer­seits sind Que­re­len mit Betreu­ern und Ange­hö­ri­gen
in den meis­ten Fäl­len über­flüs­sig. Denn vie­le Pfle­ge­und
Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen kön­nen (oder müs­sen
sogar!) – statt mit den Betreu­ern – mit den Betreu­ten abge­spro­chen
wer­den. Unter Betreu­ung Ste­hen­de sind nicht
per se geschäfts­un­fä­hig. In sehr vie­len Fäl­len steht der
Wil­le eines unter Betreu­ung Ste­hen­den über dem Wil­len
des Betreu­ers!

Rechts­pro­ble­me tre­ten oft mehr oder weni­ger zufäl­lig
zuta­ge, nach Stür­zen, nach einem Weg­lau­fen oder bei unzu­läs­si­gen
Wün­schen von Betreu­ern zum Behand­lungs­ab­bruch.
Und dann zeigt sich oft, dass die Ket­te der vor­an­ge­gan­ge­nen
Feh­ler nicht mehr zu schlie­ßen ist.

Die Inhalte

  • Nöti­ges Basis­wis­sen zu den star­ken Patientenrechten.
  • Vor­aus­set­zun­gen für eine Ent­schei­dungs­be­fug­nis der Betreuer/Angehörigen.
  • Gren­zen der „Ent­schei­dungs­ge­walt“ trotz ange­ord­ne­ter Betreuung.
  • Fäl­le der zwin­gen­den Mit­wir­kung des Betreuungsgerichts.
  • Eige­ne Ein­wil­li­gungs­fä­hig­keit des Pati­en­ten trotz geis­ti­ger Beeinträchtigung.
  • Fäl­le von Vor­rang des Wil­lens des Betreu­ten vor dem Wil­len des Betreuers.
  • Pra­xis­fäl­le und Feh­ler bei der Zwangs­be­hand­lung und Patientenverfügung.

Referent

Hubert Klein ist Rechts­an­walt, Dozent und Fach­au­tor im Gesund­heits­recht.
Lehr­be­auf­trag­ter an der Katho­li­schen Hoch­schu­le NRW (Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen, Köln), der Flied­ner Fach­hoch­schu­le Düs­sel­dorf und der Hoch­schu­le für Gesund­heit (hsg) Bochum.

Wie?

Mit dem Code, den wir Ihnen als angemeldete/r Teil­neh­me­rin bzw. Teil­neh­mer übermitteln, kön­nen Sie am Online-Semi­nar von jedem gewünschten Ort aus teil­neh­men, Feed­back geben, Fra­gen stel­len sowie an den Abstim­mun­gen teilnehmen.

Noch nie war es so ein­fach und bequem ganz vor­ne dabei zu sein!

Die Ver­an­stal­tung fin­det am 09.09.2020 um 18:00 Uhr statt. Anmel­dun­gen sind sowohl tele­fo­nisch unter der 0221/95 15 84 0, per Mail unter info@pwg-seminare.de als auch direkt bei XING möglich.

[Down­load nicht gefunden.]