Thematischer Hintergrund

Noch nie wur­den in Deutsch­land Grund­rech­te in einem sol­chen Umfang und in einer sol­chen Inten­si­tät ein­ge­schränkt. Die Fra­ge der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit rückt immer häu­fi­ger in den Mit­tel­punkt der öffent­li­chen Dis­kus­si­on. Vor kur­zem hat Bun­des­tags­prä­si­dent Wolf­gang Schäub­le die Dis­kus­si­on mit sei­ner Aus­sa­ge befeu­ert, dass das Grund­recht auf Leben kein abso­lu­ter Wert sei, son­dern auch durch ande­re Grund­rech­te ein­schränk­bar ist.

Die­se Aus­sa­ge zeigt auf, in wel­chem Dilem­ma sich Gesund­heits­ein­rich­tun­gen befin­den, wenn es um die Ein­schrän­kung von Frei­heits­rech­ten geht. Aber neben den grund­sätz­li­chen Pro­ble­men in Zei­ten von Coro­na blei­ben es doch die all­täg­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen bezüg­lich frei­heits­ent­zie­hen­der Maß­nah­men, die zwin­gend einer recht­lich kla­ren Rege­lung zuzu­füh­ren sind.

Neben der medi­ka­men­tö­sen Behand­lung stellt die Fixie­rung ein wir­kungs­vol­les Mit­tel dar, um eine Fremd- bzw. Eigen­ge­fähr­dung betrof­fe­ner Pati­en­ten oder Bewoh­ner zu ver­hin­dern. Häu­fig besteht unter den Beschäf­tig­ten in den Gesund­heits­ein­rich­tun­gen jedoch eine gro­ße Rechts­un­si­cher­heit dar­über, wel­che (Pfle­ge-) Hand­lun­gen über­haupt als frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­me gel­ten sowie wann und ob über­haupt fixiert oder ein Bett­git­ter ein­ge­setzt wer­den darf bzw. wann eine Pflicht für den Ein­satz von frei­heits­ent­zie­hen­den Maß­nah­men besteht.

Zielsetzung

Die­ses Online-Semi­nar gibt Ein­bli­cke in den aktu­el­len Stand der Rechts­la­ge und ver­mit­telt den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern Klar­heit dar­über, unter wel­chen recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen eine frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­me zuläs­sig und/oder gebo­ten ist.

Referent

Vol­ker Groß­kopf ist Rechts­an­walt und Pro­fes­sor für Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Katho­li­schen Hoch­schu­le NRW, Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen, in Köln. Her­aus­ge­ber der gesund­heits­recht­li­chen Fach­zeit­schrift „Rechts­de­pe­sche“.

Wie?

Mit dem Code, den wir Ihnen als angemeldete/r Teil­neh­me­rin bzw. Teil­neh­mer übermitteln, kön­nen Sie am Online-Semi­nar von jedem gewünschten Ort aus teil­neh­men, Feed­back geben, Fra­gen stel­len sowie an den Abstim­mun­gen teilnehmen.

Noch nie war es so ein­fach und bequem ganz vor­ne dabei zu sein!

Die Ver­an­stal­tung fin­det am 30.09.2021 von 18:00 – 20:00 Uhr statt. Anmel­den kön­nen Sie sich per Mail unter info@pwg-seminare.de, direkt hier auf unse­re Web­site oder auch direkt bei XING.