“Menschenrechte dürfen nicht an Personalengpässen scheitern”
In ihrer Eröffnungsrede betonte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens den hohe Stellenwert des Selbstbestimmungsrechts des Menschen stehen, auch im Alter oder im Krankheitsfall. “Fixierung als Normalfall kann nicht unsere Lebenswirklichkeit sein.”
Barbara Steffens, Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich erneut gegen die hohe Zahl von Fixierungen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen ausgesprochen. Zur Eröffnung des JuraHealth Congresses 2012 sagte die Ministerin am Morgen in Köln, an erster Stelle müsse immer das Selbstbestimmungsrecht des Menschen stehen, auch im Alter oder im Krankheitsfall.
Steffens erläuterte auch die Abschaffung der Videoüberwachungen in psychiatrischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Viele Einrichtungen gingen nun neue Wege, die natürlich auch entsprechendes Personal benötigten. Steffens betonte jedoch: “Menschenrechte dürfen nicht an Personalengpässen scheitern.”
Ursachen von Gewalt im Gesundheitswesen und Strategien zu deren Vermeidung standen im Mittelpunkt des zum bereits fünften Mal stattgefundenden pflege- und medizinrechtlichen Fachkongresses. Rund 250 Juristen, Mediziner und Pflegeexperten besprachen die juristischen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Wohnanlagen oder Therapiezentren schaffen müssen, um Übergriffe zwischen Pflegenden und Patienten zu verhindern oder zu entschärfen. Dabei ging es auch um Alternativen zu Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Dr. Helmut Frohnhofen, der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Geriatrie der Kliniken Essen-Mitte, verwies eindrucksvoll auf die Gefahren beispielsweise durch einen Muskelverlust, der mit der langen Bewegungsunfähigkeit fixierter Personen einhergehen kann. “Bettruhe ist so gefährlich, dass wir die Patienten eigentlich medizinisch aufklären müssten”, sagte der Mediziner.
Zusammenhängend mit Gewaltsituationen war zudem der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und deren juristische Bewertung Thema auf dem Fachkongress in den Kölner Sartory-Sälen. Dabei lieferte die in Nordrhein-Westfalen vorbereitete Abschaffung der Videoüberwachung bei Fixierungen in psychiatrischen Einrichtungen einen aktuellen und brisanten Anlass und sorgte für intensive Diskussionen um die damit einhergehenden personellen und organisatorischen Herausforderungen.
So ging der fachärztliche Berater im Dezernat “Klinikverbund und Heilpädagogische Hilfen” des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Dr. Philipp Massing, detailliert auf die Handlungskonsequenzen für die therapeutische Praxis auf den Stationen ein, die sich insbesondere in den ersten Monaten seit der Einführung der Gesetzesnovelle ergeben haben.
Zwangsmaßnahmen aus Betreuungsrecht und PsychKG sowie deren Folgen waren Thema von Harald Reske, Richter am Betreuungsgericht in Köln, und Rechtsanwalt Hubert Klein, ebenfalls aus Köln. Die beiden Juristen, die normalerweise auf unterschiedlichen Seiten der Richterbank stehen, konnten hier ihre Erfahrungen mit dem gemeinsamen Thema dem Publikum nahe bringen. Demgegenüber stellte der Rechtsmediziner Prof. Dr. Markus Rothschild die drastischen Folgen einer ungenügenden und fehlerhaft angebrachten Gurtfixierung dar.
Abgerundet wurde der diesjährige JuraHealth Congress mit Vorträgen von Manfred Borutta vom Amt für Altenarbeit des Kreises Aachen zum Gewaltphänomen und von Dipl.-Pädagogen Erich Schützendorff zu Strategien im Umgang mit älteren Menschen mit Demenz.
In Leipzig, Berlin und Dresden hatte der JuraHealth Congress in den vergangenen Jahren Themen an der Schnittstelle von Recht und Gesundheit aufgegriffen, wie zum Beispiel die Delegation ärztlicher Aufgaben auf die Pflege oder die Neuorganisation von Personalsystemen im Gesundheitswesen. Der JuraHealth Congress 2013 soll sich mit den juristischen Dimensionen der Hygiene in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen beschäftigen.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.