Kritik an den Expertenstandards und klare Hinweise auf Haftungsfallen
Galten Stürze bei älteren Menschen früher noch als allgemeines Lebensrisiko, schauen Kostenträger und Versicherungen heute genauer hin und fragen nach einer Mitverantwortung des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung. Unbedingt müssen sich Träger also damit auseinandersetzen, wie Haftungsrisiken vermieden und moderne Standards zur Sturzvermeidung eingesetzt werden können.
500 Praktiker aus Pflege und Medizin beschäftigten sich beim Interdisziplinären SturzCongress deshalb mit dem vorliegenden Expertenstandard zur Sturzprophylaxe, der zum Teil auch scharf kritisiert wurde. Das im Standard empfohlene Ausfüllen einer Skala zur Einschätzung des Sturzrisikos beispielsweise habe “keine klinische Relevanz, abgesehen von der Bindung knapper Pflege- und Zeitressourcen”, kritisierte Frau Prof. Dr. Gabriele Meyer von der Universität Witten/Herdecke. Im Gegenteil: Die Benutzung einer risikoskala sei eher nicht empfehlenswert, betonte die Pflegewissenschaftlerin. Zudem sei auch der Nutzen des Expertenstandards in der Praxis nicht untersucht und belegt worden – eine Verbesserung der Pflegeergebnisse also nicht zwingend zu erwarten. Daher dürfe ein Expertenstandard auch nicht, wie jetzt mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geschehen, zur absoluten Handlungsleitlinie erhoben und zur juristischen Bewertung der Pflegequalität herangezogen werden.
Der Kölner Pflegerechtler Prof. Dr. Volker Großkopf hob erneut hervor, dass Stürze mehr als alle anderen Vorfälle im Gesundheitswesen zum Gegenstand von Haftpflichtprozessen werden. Dabei sind die Kläger neben den Kostenträgern immer häufiger Patienten, Bewohner oder deren Angehörige. Diese Entwicklung werde durch die provokante Darstellung von vereinzelten Pflegemängeln in den Massenmedien und die steigende Zahl von Inhabern einer Rechtschutzversicherung noch weiter voranschreiten, erwartet Großkopf. Sturzprophylaxe sei also eine herausragende Aufgabe für das Qualitätsmanagement und die betriebswirtschaftliche Führung aller Träger im Gesundheitswesen.
“Der Wille des Patienten ist immer oberstes Gebot”, unterstrich auch Rechtsanwalt und Hochschuldozent Hubert Klein im Rahmen seiner Stellungnahme zum Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen wie Bettgittern oder Fixierungsgurten. Pflegende müssten den geäußerten Willen eines Bewohners stets berücksichtigen und sich ansonsten durch ärztliche Verordnungen absichern.
Mit rund 500 Mio. Euro beziffern die Krankenkassen den jährlichen Behandlungskostenaufwand für die Folgen von Stürzen in der Pflege, die Prophylaxe ist also auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Mit dieser Feststellung bezog Diplom-Volkswirt Jörg Petersen von der DAK klar Position und forderte einen “Plan zur Abschaffung der Schenkelhalsfraktur”. Dabei will die Kasse sturzgefährdete Mitglieder identifizieren und mit Präventionsangeboten, von Kursen bis hin zu Hüftprotektoren, unterstützen.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.