Kompakte Fortbildung und intensiver Gedankenaustausch in entspannter Atmosphäre
Die Redaktion der Rechtsdepesche lud abermals Interessierte aus den ambulanten und stationären Versorgungssektoren zu einer einwöchigen Fortbildungsreise auf die Sonneninsel Gran Canaria ein. Zentrale Fortbildungsthemen waren das medizin- und pflegerechtliche Haftungsrecht und die Problemlagen des ambulant/stationären Schnittstellenmanagements.
Zu Beginn des ersten Tages verwies Prof. Dr. Volker Großkopf von der Katholischen Hochschule NW und Herausgeber der “Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen” auf einen “Dauerbrenner” in der gesundheitsrechtlichen Diskussion: die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf nichtärztliche Mitarbeiter. Er verdeutlichte die Delegationsprinzipien am Beispiel der Versorgungssituation in der Wundbehandlung.
Das medizinische Handlungsfeld “Wundversorgung” wurde im anschließenden Workshop auch von Michael Zöllner (Smith & Nephew) aufgegriffen. Er ergänzte die Ausführungen von Großkopf durch Erläuterungen zum möglichen Zusammenwirken von Leistungserbringern und Industrie. Das Feld der integrierten Versorgung würde auch im Bereich der Wundversorgung eine Vielfalt von Handlungsoptionen für Ärzte und Pflegekräfte bieten. Der Nutznießer von intelligent ausgestalteten Versorgungsstrukturen sei in jedem Fall der Patient. In ein anderes Problemfeld führte Michael Schanz, Chefredakteur der “Rechtsdepesche”, ein: die Dokumentation. Er zeigte die rechtlichen Grenzen der Dokumentation medizinischer und pflegerischer Sachverhalte auf. Unter anderem stellte er fest, dass die Pflegeplanung aus dem bisherigen juristischen Verständnis der Dokumentation herausbricht: Die Rechtsprechung vertritt bislang die Ansicht, dass nur die Durchführung einer Maßnahme, nicht jedoch deren Planung nachzuweisen ist.
Dipl.-Berufspädagoge Marco Di Bella erläuterte im Nachgang praktische Probleme bei der Erstellung der Pflegedokumentation. Wenngleich immer weniger formelle Fehler zu beobachten seien, könnten bei der Begutachtung von Pflegeplanungen inhaltliche Brüche erkannt werden. So würden z.B. die Maßnahmen nicht zu den gesetzten Zielen passen. Außerdem würde die systematische Evaluation von Pflegemaßnahmen noch häufig stiefmütterlich behandelt. “Für die Gewährleistung und Entwicklung von Pflegequalität ist diese jedoch unerlässlich”, so Di Bella.
Einen anderen Bereich der Dokumentation beleuchtete Stefan Glau. Als Geschäftsführer von Jalomed, einem auf die Entwicklung von Wunddokumentationssoftware spezialisierten Unternehmen, zeigt er die besonderen technischen und fachlichen Anforderungen von der digitalen Dokumentation auf. Durch verschiedene Fallbeispiele belegte er, dass der Heilungsverlauf einer Wunde nirgends besser abgebildet werden kann als im Computer.
Dem an Bedeutung gewinnenden Gebiet des Betreuungs- und Unterbringungsrechts wurde ein ganzer Unterrichtstag gewidmet. Der Kölner Rechtsanwalt und Betreuungsrechtsexperte Hubert Klein führte anhand praktischer Fälle etliche Fehlvorstellungen vor Augen: Viele Teilnehmer waren von dem Umstand überrascht, dass von Ehepartnern erteilte Einwilligungen in ärztliche Behandlungen rechtsunwirksam sind, wenn der Ehegatte zuvor nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurde. “Die Ehe erzeugt kein Vertretungsrecht”, so Klein. Wer für den Bedarfsfall keine Vollmacht für seinen Ehegatten hinterlegt hat, erzwinge dann ein vormundschaftliches Betreuungsverfahren. Als besonders interessant gestaltete sich die Zusammenkunft mit Vertretern der ortsansässigen Roca-Klinik. Die Einrichtung gehört zur spanischen Hospiten-Kette, die vorwiegend auf den spanischen Inseln Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Altenheime betreibt. Die Versorgung der Roca-Klinik setzt verschiedene Schwerpunkte (Augenheilkunde, Dialyse, MRT, Intensiv- und Notfallmedizin). In allen Bereichen werden zumeist internationale Patienten behandelt, weshalb sich auch die Struktur des Personals multikulturell gestaltet. “Grundlage unserer Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt”, so die Kollegen aus Gran Canaria. Markus Port (HSC) referierte über Aufbau und Management von Netzwerken durch HomeCare-Unternehmen. Ziel derartiger Netzwerke sei die Gewährleistung der Kommunikation zwischen den Netzwerkpartnern, kooperatives Handeln und geregeltes Schnittstellenmanagement. Als Vorteile benannte er u.a. die Reduzierung von sogenannten Drehtüreffekten und Doppeluntersuchungen.
Mit Temperaturen bis zu 25 Grad und spanischem Flair bot Gran Canaria angenehmste Bedingungen für einen regen interdisziplinären Informationsaustausch. Aufgrund der positiven Resonanz des Fortbildungskonzepts bietet der G&S Verlag auch im kommenden Jahr eine Fortbildungsreise an. Voraussichtliche Themen: Risiko‑, Qualitäts- und Haftpflichtmanagement sowie arbeits- und haftungsrechtliche Entwicklungen.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.