Der dies­jäh­ri­ge Jura­He­alth Con­gress stand ganz im Zei­chen des The­mas “Sturz”. Initia­tor Prof. Dr. Voker Groß­kopf von der Katho­li­schen Hoch­schu­le NRW, wur­de gefragt, was ihm an die­sem The­ma beson­ders bewegt.

Der Köl­ner Jurist und Pro­fes­sor für Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Katho­li­schen Hoch­schu­le NRW, Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen, hat dazu eine ganz kla­re Mei­nung: “Mich bewegt ganz beson­ders, dass wir nicht, wenn wir mal pfle­ge­be­dürf­tig sind, alle in einem ‘Git­ter­bett­chen’ lan­den – 24 Stun­den, 365 Tage im Jahr.”

Damit weist er auf die Furcht vie­ler Ein­rich­tungs­be­trei­ber und Pfle­gen­de vor einer haf­tungs­recht­li­chen Inan­spruch­nah­me auf­grund eines Sturz­er­eig­nis­ses des zu Pfle­gen­den hin: Die­se Furcht füh­re immer wie­der dazu, dass all­zu schnell über den Kopf des Betrof­fe­nen hin­weg ent­schie­den und eine frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­me zum Ein­satz gebracht wer­den würde.

“Letzt­end­lich müs­se man aber auch dazu kom­men, dass jeder das Recht auf einen Sturz hat”, so Groß­kopf wei­ter. Eine frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­me dür­fe im Übri­gen nur dann zur Anwen­dung gebracht wer­den, wenn der Sturz oder die Sturz­ge­fahr tat­säch­lich kon­kret ist, und kön­ne auch nur das letz­te Mit­tel sein, um die Sturz­ge­fahr zu kompensieren.

Im kom­men­den Jahr steht der Jura­He­alth Con­gress ganz im Zei­chen der Demo­gra­fie. Mehr Infor­ma­tio­nen hier­zu unter www.jurahealth.de