Delegation ärztlicher Tätigkeiten
Inhalt
Die Organisation und strukturelle Gliederung eines Krankenhauses muss sicherstellen, dass jeder Patient seiner Krankheit gemäß individuell versorgt wird. Die Ärzte gewährleisten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Fortschritts die gebotene ärztliche Versorgung. Zugleich ist es anerkannt, dass nicht jede ärztliche Versorgungsmaßnahme auch in vollem Umfang vom Arzt erbracht werden muss.
Es liegt in der organisatorischen Verantwortung des Krankenhausträgers zu entscheiden, ob und wie nichtärztliches Personal mit der Durchführung medizinischer Tätigkeiten beauftragt werden kann.
Ziel dieses Seminars ist es, das Problembewusstsein der Teilnehmenden bei der Bestimmung der ärztlichen und pflegerischen Aufgabenspektren zu wecken und Aufgabenmigrationspfade aufzuzeigen.
Download “Broschüre Inhouse-Seminare” Broschuere-V5.pdf – 3245-mal heruntergeladen – 1,90 MBZielgruppe
Ärzte, Geschäftsführer, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte, Stationsleitungen
Referent
Hubert Klein, Volker Großkopf
Teilnehmerzahl
ca. 30 Personen
Dauer
Ein-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Grundgebühr
1.480,– € zzgl. MwSt (Klein) bzw. auf Anfrage (Großkopf)