Mit einem neu­en Struk­tur­mo­dell soll die lang her­bei­ge­sehn­te Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der Pfle­ge­do­ku­men­ta­ti­on end­lich Wirk­lich­keit wer­den. Doch auch dann gilt, dass das Berichts­sys­tem den Ansprü­chen des Haf­tungs­rechts genü­gen muss. Eine Stellungnahme.

Die Doku­men­ta­ti­on ist ein pro­ba­tes Mit­tel pfle­ge­ri­sches Han­deln nach­voll­zie­hen zu kön­nen. Sie dient sowohl der The­ra­pie- als auch der Qua­li­täts­si­che­rung. Im Scha­dens­fall erlangt sie eine hohe haf­tungs­recht­li­che Rele­vanz, weil häu­fig nur über die Doku­men­ta­ti­on das Behand­lungs- und Pfle­ge­ge­sche­hen nach­voll­zo­gen wer­den kann.

In die­sem Zusam­men­hang ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass vie­le Haf­tungs­pro­zes­se ver­lo­ren wer­den, weil lücken­haft, unvoll­stän­dig, wider­sprüch­lich oder gar mani­pu­liert doku­men­tiert wur­de. Die Angst vor einer haf­tungs­recht­li­chen Inan­spruch­nah­me führt häu­fig dazu, dass der Doku­men­ta­ti­ons­um­fang ste­tig steigt und kost­ba­re Zeit – die in der direk­ten Pfle­ge ver­lo­ren geht – in Anspruch nimmt.

Mit dem Strukturmodell gegen den Dokumentationswust

Die Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der Pfle­ge­do­ku­men­ta­ti­on (Struk­tur­mo­dell) ver­sucht die­sem Trend ent­ge­gen­zu­tre­ten. Die­ser äußerst begrü­ßens­wer­te Ansatz wirft jedoch vie­le tat­säch­li­che sowie haf­tungs­recht­li­che Fra­gen auf.

Auch eine ent­bü­ro­kra­ti­sier­te Doku­men­ta­ti­on muss die wesent­li­chen Inhal­te des Pfle­ge­pro­zes­ses wie­der­ge­ben sowie geeig­net, lücken­los und sach­ge­recht sein. Die Fra­ge “was darf ich weg­las­sen und wie sieht die rich­ti­ge For­mu­lie­rung aus” stellt vie­le Anwen­der immer wie­der vor gro­ße Herausforderungen.

Praxisworkshop soll helfen

Abhil­fe schafft ein inter­dis­zi­pli­nä­rer Pra­xis­work­shop, der von dem Köl­ner For­bil­dungs­in­sti­tut PWG-Semi­na­ren ange­bo­ten wird. In die­sem erhal­ten die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer unent­behr­li­che Infor­ma­tio­nen für die Erstel­lung einer recht­lich ein­wand­frei­en sowie den pfle­ge­wis­sen­schaft­li­chen Grund­sät­zen ent­spre­chen­den Doku­men­ta­ti­on. Durch pra­xis­be­zo­ge­ne Fall­vi­gnet­ten sowie aus­ge­wähl­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und dem pra­xis­ori­en­tier­ten Abwä­gen von Vor- und Nach­tei­len unter­schied­li­cher Lösun­gen wird das Pro­blem­be­wusst­sein der Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer geschärft und ein nach­hal­ti­ger Wis­sens- und Infor­ma­ti­ons­trans­fer ermöglicht.

Der kos­ten­pflich­ti­ge Work­shop fin­det in Köln (16.3.), Ham­burg (9.6.), Mün­chen (20.10.) und Ber­lin (1.12.) statt. Bezie­her von Bezahl-Abos der Rechts­de­pe­sche haben die Mög­lich­keit zu einer ver­güns­tig­ten Teilnahme.

Die­ser Bei­trag erschien erst­ma­lig auf Rechts­de­pe­sche Online.