Die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
Mit einem neuen Strukturmodell soll die lang herbeigesehnte Entbürokratisierung der Pflegedokumentation endlich Wirklichkeit werden. Doch auch dann gilt, dass das Berichtssystem den Ansprüchen des Haftungsrechts genügen muss. Eine Stellungnahme.
Die Dokumentation ist ein probates Mittel pflegerisches Handeln nachvollziehen zu können. Sie dient sowohl der Therapie- als auch der Qualitätssicherung. Im Schadensfall erlangt sie eine hohe haftungsrechtliche Relevanz, weil häufig nur über die Dokumentation das Behandlungs- und Pflegegeschehen nachvollzogen werden kann.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass viele Haftungsprozesse verloren werden, weil lückenhaft, unvollständig, widersprüchlich oder gar manipuliert dokumentiert wurde. Die Angst vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme führt häufig dazu, dass der Dokumentationsumfang stetig steigt und kostbare Zeit – die in der direkten Pflege verloren geht – in Anspruch nimmt.
Mit dem Strukturmodell gegen den Dokumentationswust
Die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (Strukturmodell) versucht diesem Trend entgegenzutreten. Dieser äußerst begrüßenswerte Ansatz wirft jedoch viele tatsächliche sowie haftungsrechtliche Fragen auf.
Auch eine entbürokratisierte Dokumentation muss die wesentlichen Inhalte des Pflegeprozesses wiedergeben sowie geeignet, lückenlos und sachgerecht sein. Die Frage “was darf ich weglassen und wie sieht die richtige Formulierung aus” stellt viele Anwender immer wieder vor große Herausforderungen.
Praxisworkshop soll helfen
Abhilfe schafft ein interdisziplinärer Praxisworkshop, der von dem Kölner Forbildungsinstitut PWG-Seminaren angeboten wird. In diesem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unentbehrliche Informationen für die Erstellung einer rechtlich einwandfreien sowie den pflegewissenschaftlichen Grundsätzen entsprechenden Dokumentation. Durch praxisbezogene Fallvignetten sowie ausgewählte Handlungsempfehlungen und dem praxisorientierten Abwägen von Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Lösungen wird das Problembewusstsein der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geschärft und ein nachhaltiger Wissens- und Informationstransfer ermöglicht.
Der kostenpflichtige Workshop findet in Köln (16.3.), Hamburg (9.6.), München (20.10.) und Berlin (1.12.) statt. Bezieher von Bezahl-Abos der Rechtsdepesche haben die Möglichkeit zu einer vergünstigten Teilnahme.
Dieser Beitrag erschien erstmalig auf Rechtsdepesche Online.