Arbeitsplatz Wunde: Qualitätssteigerung durch Wissensvorsprung
Der Interdisziplinäre WundCongress (IWC), die alljährlich Ende November in den Kölner Sartoty Sälen stattfindende Fachveranstaltung für alle im Bereich der Wundversorgung Tätigen, konnte auch in seiner 2012er Auflage wieder mit einigen Besonderheiten aufwarten.
Wie schon im Vorjahr wurde die Hauptveranstaltung, auf der die Qualitätsentwicklung am “Arbeitsplatz Wunde” thematisiert wurde, um zusätzliche Symposien – nun vier statt zwei – ergänzt. Das Konzept des “Kongress im Kongress” und auch die begleitende Fachmesse, die sich mit über 50 namhaften Ausstellern wieder sehen lassen konnte, fand unter den Besucherinnen und Besuchern regen Anklang: Denn mit mehr als 1.000 Teilnehmern übertraf der IWC 2012 die Vorjahresmarke deutlich und stellt somit einen neuen Rekord auf.
Schon zu Beginn wurde nicht mit klaren Botschaften gespart. “Ungefiltertes Leitungswasser darf nicht zum Spülen von chronischen Wunden eingesetzt werden”, so der Wundexperte und Hygieniker PD Dr. Andreas Schwarzkopf. In seinem Eröffnungsvortrag bezog er sich auf Vorgaben der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut. Er wies darauf hin, dass frühere Studien, die den Einsatz von Leitungswasser empfehlen, überwiegend in den Vereinigten Staaten durchgeführt worden seien. Dort ist das Wasser jedoch deutlich stärker gechlort als in Deutschland. Aus diesem Grunde wird hierzulande neben dem Einsatz von Wasserfiltern auch die Verwendung von sterilen Lösungen zur Wundspülung angeraten, betonte Schwarzkopf.
Welche Auswirkungen eine erfolgreiche Durchführung von Modellvorhaben gemäß § 63 Abs. 3c SGB V auf den Pflegeberuf und vor allem auf die Wundversorgung haben würden, war Kern des Vortrages von Prof. Dr. Volker Großkopf von der Katholischen Hochschule NRW. Ihm zur Seite stand die Hochschulabsolventin Sabine Koch, die in ihrer Masterarbeit unter anderem einen Vergleich zwischen den für die Wundversorgung relevanten Aspekte der Heilkundeübertragungsrichtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V mit den gegenwärtigen Weiterbildungsangeboten der Initiative Chronische Wunden (ICW) und der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung (DGfW) gezogen hat.
Die letztgenannten Weiterbildungsangebote waren auch Thema einer mit Spannung erwarteten Debatte zwischen Gerhard Schröder von der ICW, und Raico Pschichholz, als Vertreter der DGfW. Diese verlief überraschend harmonisch, sodass die beiden Kontrahenten am Ende gemeinsam dahingehend zustimmten, dass man “eigentlich gar nicht so weit weg voneinander sei” und ein gegenseitiges Angebot zur Zusammenarbeit bekräftigten.
Deutlich kontroverser ging es hingegen beim Vortrag des bekannten Fachapothekers Werner Sellmer zu. Dieser nahm die als “Zitronensaftfall” bekannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. Dezember 2010 (vgl. RDG 2011, S. 132) als chronologischen Ausgangspunkt für einen Blick auf die sich seit dem vollziehenden Entwicklungen im Wundmanagement. Sellmer sparte dabei nicht mit Kritik an aktuellen Studienprojekten, was wiederum auf deutlichen Widerhall bei den im Saal anwesenden Projektorganisatoren stieß.
Zeitgleich zu den Vorträgen im Plenum beschäftigten sich vier Satellitensymposien mit Spezialthemen der Wundversorgung wie der Schweigepflicht, der Thromboseprophylaxe, dem Datenmanagement oder der Telemedizin. Zu diesem Thema hatte die Deutsche Telekom als einer der Partner des IWC 2012 neben Fachvorträgen auch erste Umsetzungsbeispiele aus der Praxis mit nach Köln gebracht. Dr. Dirk Hochlenert vom Kölner Fußnetz belegte anhand von Erfahrungen aus dem Alltag der Wundbehandlung, wie telemedizinische Strukturen die Abläufe bei der Begutachtung, Versorgung und Kontrolle chronischer Wunden, wie beispielsweise dem Diabetischen Fußsyndrom, vereinfachen und beschleunigen können.
Im kommenden Jahr wird sich der Interdisziplinäre WundCongress unter anderem mit der Klassifikation des Dekubitus, einer effektiven und effizienten Behandlung chronischer Wunden sowie den dazugehörigen Strategien der Kostenträger beschäftigen.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.