Inhalt

Pfle­ge­kräf­te und Ärz­te, nicht nur in der Psych­ia­trie und in der Alten­pfle­ge, ste­hen immer wie­der vor dem Pro­blem, moto­risch unru­hi­ge, extrem ver­wirr­te und hoch­gra­dig psy­cho­ti­sche Pati­en­ten und Bewoh­ner ruhig­stel­len zu müssen.

Neben der medi­ka­men­tö­sen Behand­lung stellt die Fixie­rung ein wir­kungs­vol­les Mit­tel dar, um die Fremd- bzw. Eigen­ge­fähr­dung des Betrof­fe­nen zu ver­hin­dern. Häu­fig besteht unter den Beschäftigten jedoch eine gro­ße Rechts­un­si­cher­heit, wann und ob über­haupt fixiert wer­den darf bzw. wann die Pflicht zur Fixierung/FEM vorliegt.

Das Semi­nar gibt Ein­bli­cke in den aktu­el­len Stand der Rechts­la­ge und ver­mit­telt den Teil­neh­men­den Klar­heit dar­über, unter wel­chen recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen eine Fixie­rung zuläs­sig und/oder gebo­ten ist.

Down­load “Bro­schü­re Inhouse-Seminare” 

Broschuere-V5.pdf – 2904-mal her­un­ter­ge­la­den – 1,90 MB

Zielgruppe

Heimleitungen, Lehrbeauftragte, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte, Qualitätsbeauftragte, Stationsleitungen, Wohnbereichsleitungen

Referent

Hubert Klein

Teilnehmerzahl

ca. 30 Personen

Dauer

Ein-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Grundgebühr

1.480,– € zzgl. MwSt