Am Ende geschah es erstaunlich geräuschlos. Nach kurzer Aussprache zu den vorliegenden Gesetzentwürfen sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag für die “Stünker-Entwurf” genannte Vorlage eines “Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts” aus und verankerte damit die Patientenverfügung im Zivilrecht. Kaum etwas deutete noch darauf hin, dass damit ein sechs Jahre dauernder Gesetzgebungsprozess zum Abschluss gekommen war.
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In Gesundheitseinrichtungen zu arbeiten bedeutet Gefahren zu erkennen, zu minimieren und bestenfalls auszuschließen. Und damit sind nicht nur die Risiken für Patienten und Bewohner gemeint, die naturgemäß mit einer medizinisch-pflegerischen Behandlung einhergehen. Vielmehr geht es auch um die Prävention von Gefahren, die durch ein unzureichendes Haftpflichtmanagement entstehen können – und damit die Existenz der Einrichtung essenziell bedrohen.
Galten Stürze bei älteren Menschen früher noch als allgemeines Lebensrisiko schauen
Kostenträger und Versicherungen heute genauer hin und fragen nach einer
Mitverantwortung des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung. Unbedingt müssen sich
Träger also damit auseinandersetzen, wie Haftungsrisiken vermieden und moderne
Standards zur Sturzvermeidung eingesetzt werden können.
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